Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde mit Wirkung zum 28.04.2020 massiv verschärft. So droht nunmehr innerorts ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 21 km/h (statt bisher 31) ein Fahrverbot. Außerorts ist diese einschneidende Sanktion ab 26 km/h (statt bisher 41) vorgesehen. Von Anfang an wurde diese Neuregelung als unausgewogen kritisiert.
Nun stellt sich heraus, dass die Verordnung möglicherweise rechtswidrig und damit nichtig ist. Bei der Erarbeitung wurde gegen das Zitiergebot des Grundgesetzes verstoßen, eine Regelung, die vor übermäßigen Grundrechtseingriffen schützen soll.
Für Kraftfahrer, die aktuell von Bußgeldern und Fahrverboten betroffen sind, bedeutet dies, sie können sich wehren. Neben Messfehlern, Formfehlern und unzureichenden Blitzerfotos ist nun ein weiterer Angriffspunkt gegen Bußgeldbescheide hinzugekommen, nämlich die Nichtigkeit der Verordnung. Wir beraten und vertreten Sie gern in diesen Fragen.