Ihr Partner für Gesellschaftsrecht

Im Gesellschafts- und Handelsrecht verfügen wir über eine langjährige Erfahrung in der Vertretung von national und international agierenden Unternehmen und den daran angeschlossenen Gesellschaften. Um Synergie Effekte zu nutzen, verbinden wir unser rechtliches Fachwissen mit unserem wirtschaftlichen und unternehmerischen Know-How.

In diesen Bereichen des Gesellschaftsrechts unterstützen wir Sie gerne:

Bundesweite Prozessführung im gesamten Handels- und Gesellschaftsrecht, einschließlich Gesellschafterstreitigkeiten sowie Durchsetzung von Regressansprüchen.

Gründung und laufende Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen, Geschäftsordnungen.

Beratung bei der Aufnahme und Ausschluss von Gesellschaftern.

Gestaltung von Dienstverträgen und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen gegenüber Gesellschaftern oder Management.

Vorbereitung von Aufsichtsrats- und Beiratssitzungen sowie Gesellschafter- und Hauptversammlungen.

Begleitung von Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie von Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen bzw. Gesellschaftsanteilen.

Einführung von Corporate Governance- und Compliance-Regeln.

Beratung und Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen, Mitgliedern von Aufsichtsräten und Beiräten.

Beratung von Handelsvertretern, Franchisenehmern und -gebern, einschließlich Gestaltung von Vertragshändler-, Handelsvertreter- und Franchise-Verträgen.

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